Tut mir leid, rumpelmauser, wir sprechen da ein wenig aneinander vorbei. Mir geht es um die Begründung einer mit Strahlen verbundener Untersuchung und um das Recht des Patienten, aufgeklärt darüber zu werden, weswegen diese Untersuchung nötig ist. Es ist für mich wirklich die Frage, was man sich gefallen lässt ...
Bei einem unverdächtigen, nicht kalten, nicht wachsenden Knoten gibt es keine Notwendigkeit. Wenn er eine sieht (etwa Autonomie, s. weiter unten), soll er das schriftlich festhalten. Dafür gibt es entsprechende Formulierungen, wie "Abklärung von ...." oder Verdacht auf ....". Schilddrüsen-Diagnostik reicht da nicht, die hast du vor 10 Jahren gehabt.
Andere Möglichkeit: Du gehst zum Nuklearmediziner und sagst ihm, dass du keine Szinti haben möchtest, sondern erstmal! eine sonografische Abklärung des Knotens.**
Wenn es wirklich um übermäßige Hormonproduktion eines KNotens (Autonomie) ginge, kann er das genau so schreiben ("Verdacht auf Autonomie") und du müsstest das LT sowieso absetzen.
PS
** "Schilddrüsen-Diagnostik" heißt ja nicht zwangsläufig Szintigrafie.