Patientenunterlagen fallen unter §15 DSGVO ...
und sind daher kostenfrei auszuhändigen. Hier eine kurze Meldung dazu aus dem Lawblog:
https://www.lawblog.de/archives/2020...n-gratis-sein/
Daraus:
Dürfte sich zumindest lohnen, wenn man eine komplette Patientenakte aus dem Krankenhaus braucht.Patienten sollten in ihrem Antrag auf jeden Fall auf § 15 DSGVO Bezug nehmen. Manche Ärztekammern empfehlen ihren Mitgliedern nämlich, Kosten geltend zu machen, wenn sich der Patient nur auf die Regelung im BGB bezieht (Aktenzeichen 6 O 76/20).
Das Urteil des LG Dresden bezieht sich allerdings ausschließlich auf die Übersendung als PDF-Datei, nicht auf Papierform. https://dejure.org/dienste/vernetzun...=6%20O%2076/20