Ich hatte keine Probleme jetzt bei der TK unterzukommen.
Vielleicht weil ich dort vorher fam. Versichert war.
Ich hatte keine Probleme jetzt bei der TK unterzukommen.
Vielleicht weil ich dort vorher fam. Versichert war.
Wenn Du in Deutschland wohnst stimmt diese Aussage nicht. Man reicht als Selbständiger immer ein wieviel man im Vorjahr verdient hat, liegt man unter der Beitragsbemessungsgrenze steckt man eine Kopie des Steuerbescheids in den Umschlag und zahlt entweder nach oder bekommt eine Erstattung. Dass die KK eine Überzahlung einsackt? Ich bitte Dich.
Ja natürlich wenn im Vorjahr mehr Umsatz gemacht wurde und danach der Beitrag bemessen wurde, zahlt man mehr Beiträge und das behält die KK.
Saug mir das nicht aus den Fingern!!!das ganze Netz ist davon voll...
Also niedriger einstufen lassen und nachzahlen...
Aber wer sagt "Ich bitte dich" mit dem unterhalte ich mich nicht weiter!
Larissa, das ist falsch! Der Beitragssatz bemisst sich immer nach dem Einkommen, wenn man weniger gemacht hat, als man Beitragssatz bezahlt hat, bekommt man die Überzahlung zurück. Hat man mehr umgesetzt, zahlt man nach. Es ist einfach FALSCH!
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
Nach diesem Gesetz dürfen Krankenkassen den Beitrag ihrer freiwillig Versicherten Mitglieder nur noch vorläufig anhand des aktuellen Steuerbescheids festlegen. Sobald der Selbstständige den Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Jahr bei seiner Krankenkasse einreicht, berechnet diese den endgültigen Beitrag. „Mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren erfährt man, was man wirklich bezahlen muss“, sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschlands. Für viele Versicherte heißt das: nachzahlen oder Erstattungen kassieren.Aber keine Sorge, Du musst Dich mit mir nicht unterhalten.Beispiel: Ein selbstständiger Onlinehändler verdient 2018 durchschnittlich 3200 Euro im Monat – so steht es in seinem Einkommenssteuerbescheid. Nach diesem Einkommen berechnet die Krankenkasse seinen Beitrag für 2019. Im Jahr darauf erhält er größere Aufträge und nimmt 4000 Euro monatlich ein. Sobald die Krankenkasse seinen Steuerbescheid für 2019 erhält, berechnet sie einen höheren Beitrag, der Onlinehändler muss nachzahlen. Der neu berechnete Beitrag gilt dann auch vorläufig für das Jahr 2020. Verdient der Händler dann wieder weniger, erstattet die Kasse Beiträge – aber erst rückwirkend.
Tatsächlich ist das so, in unseren Unterlagen stand das tatsächlich noch anders. Denn das ist noch nicht so lange. Wir haben tatsächlich zu viel entrichtete Beiträge nicht
zurück bekommen, so erging es vielen anderen auch und KK erklärte uns das wieso, weshalb etc
Was mich sehr gestört hat, ist deine Kommunikationsart, so redet man nicht miteinander...
Also IMMER stimmt so einfach auch nicht. Gesetz ist raus und bis die Mühlen mahlen, dauert-
Habe den Beitrag aus der Versenkung gezogen, weil ich es immer noch nicht geschafft habe, zu wechseln und es aktuell wieder Thema istdieses ganze Kleingedruckte nach Feierabend noch durchzuwühlen macht nicht so viel Spaß... Aber ich denke jetzt geb ich mir nen Ruck zieh es durch. Die TK hat zwar auch ihre Beiträge erhöht, liegt aber immer noch unter denen der DAK (die dieses Jahr nicht erhöht haben).
Entgegen der Antworten von manchen hier hatte ich bisher nie Probleme mit der DAK, ich seh es nur nicht ein für gleiche Leistungen mehr zu zahlen. Ansonsten bin ich bis jetzt sehr zufrieden mit der DAK.
Und bzgl. Alter: ich bin Anfang 30, da sollte ich keine Probleme bekommen, die KK zu wechseln![]()
Die https://www.bkk-euregio.de/ scheint wohl gerade die günstigste zu sein mit guten anderen leistungen. Da kannst du dich ganz einfach Online anmelden. Alles andere macht die KK dann. Wenn nicht jetzt wann dann?
Dafür gibt es ein Vergleichsportal. Du kannst dort alle für dich relevanten Leistungen raussuchen und die KK auswählen. Den Antrag musst du dort nicht anstoßen, das kannst du auch direkt bei deiner Krankenkasse.
Du bekommst einen Vordruck, den du bequem am Rechner ausfüllen kannst (ist so besser digital lesbar und weniger Fehler bei der Datenübernahme), die alte KK kündigt die neue und sie gibt dir sogar ein Schreiben für den AG mit.
Das ganze dauert nicht mal 30 Minuten.
Aber du brauchst die Sozialversicherungsnummer, deine Betriebsnummer (Lohnabrechnung) und deine Personalnummer (Lohnabrechnung).