Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung von Arzneimitteln, ihre klinische Prüfung und ihre Abgabe: Medikamente dürfen in Deutschland in der Regel nur durch Apotheken in Verkehr gebracht werden (Apothekenpflicht). Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen zusätzlich nur gegen Vorlage einer Verschreibung ("Rezept") abgegeben werden.