Hallo,
meine Frage kann man irgendwie nicht in einen Titel fassenEs ist etwas verzwickt.
Also ich bin nach einem Arbeitsunfall im Oktober '11 und 2 OPs (Knie) krank geschrieben und beziehe Krankengeld von der BG.
Nun ist es so, das ich aufgrund der monatelangen Fehlbelastung und Krücken, starke Probleme und Schmerzen im anderen Knie und der Hüfte habe.
Der Arzt aus der Unfallchirurgie, der mein Knie betreut hat mit den anderen Sachen ja nix zu tun.
Theoretisch könnte ich zu einem Orthopäden gehen, aber solange ich das kranke Knie nicht vernünftig bewegen und belasten kann, kann man an der anderen Seite ja auch nicht viel machen.
Meine Frage wäre jetzt:
Wenn ich bspw. zum 01.06. wieder arbeitsfähig geschrieben werde, kann ich dann theoretisch am 31.05. zu einem Orthopäden gehen und mich schlimmstenfalls krank schreiben lassen?
Müsste dann der Arbeitgeber wieder meinen Lohn zahlen? (der mich dann erschiessen würde)
Ich weiss auch noch nicht, wie das mit einer Wiedereingliederung ist... bei meiner Kollegin wurde das von der Firma abgelehnt... und ich kann definitiv nicht sofort wieder 8 Std. Pflegebedürftige Menschen versorgen.
Und ich bin überhaupt nicht der Typ, der dann sofort wieder zum Arzt rennt und sich krank schreiben lässt :-(
Im Grunde bin ich recht verzweifelt, weil ich da eigentlich gar nicht mehr arbeiten möchte. Aber was anderes weiss ich auch nicht.

Es ist etwas verzwickt.
Zitieren