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AW: Krankheitssemester und BAföGverlängerung?
Hallo Arsaneus
ich nehme jetzt mal an, dass es nicht auf den Namen der Erkrankung ankommt, sondern wie sehr es dich behindert. Auch ist es sicher wichtig ein aussagekräftiges Attest zu haben.
LG Hippi
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AW: Krankheitssemester und BAföGverlängerung?
Ja, da stimme ich zu. Am wichtigsten wird ein ärztliches Attest sein. Ich werde daher mal meine NUK fragen, die bei mir Hashimoto entdeckt hat.
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AW: Krankheitssemester und BAföGverlängerung?
Hallo zusammen,
habe mir jetzt nicht den ganzen Thread genau durchgelesen, möchte nur meine Erfahrung bzgl. Verlängerung weitergeben. Ich habe aufgrund von Hashimoto für ein weiteres Semester Geld vom BAföG-Amt bekommen, war allerdings eine längere Geschichte, bis das durchgegangen ist, also am besten so früh wie möglich den Antrag stellen!
Ganz wichtig ist zunächst einmal der Unterschied zwischen Studierunfähigkeit und eingeschränkter Studierfähigkeit. Ein Attest für Studierunfähigkeit sollte nicht für länger als 3 Monate sein. Ist man nämlich länger als 3 Monate studierunfähig, muss man sich vom BAföG abmelden und Arbeitslosengeld beantragen. Wird dies im Nachhinein attestiert, müsste man das BAföG Geld zurückzahlen, bekommt aber kein Arbeitslosengeld nachgezahlt. Die Wortwahl und der Zeitraum sind also sehr wichtig.
Ich hatte ein Attest über 7 Monate eingeschränkte Studierfähigkeit, wobei noch extra die Prüfungszeiten hervorgehoben wurden, in denen ich für prüfungsunfähig erklärt wurde. Wenn schon Atteste für Pflichtveranstaltungen oder dergleichen vorliegen, die nicht besucht werden konnten, alles mit abgeben
Dazu muss man noch ein formloses Schreiben abgeben, in dem man genau erläutert, wie man durch die Krankheit im Studium eingeschränkt wurde.
Falls alle Stricke reißen, hat man meines Wissens nach noch Anspruch auf Studienabschlussförderung, wenn man innerhalb eines weiteren Jahres fertig wird. Das bedeutet, man bekommt den gewohnten BAföG-Betrag als Volldarlehen für die zusätzliche Zeit.
Viel Erfolg und alles Gute!
Liebe Grüße
Adina
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AW: Krankheitssemester und BAföGverlängerung?
Vielen Dank für deine Infos.
Ist es für die Bewilligung des Antrags unbedingt nötig, Prüfungsunfähigkeit attestiert zu bekommen? Denn ich war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht völlig prüfungsunfähig, mir ging es nur nicht besonders (Müdigkeit, Konzentrations- u. Gedächtnisprobleme etc.). Sprich, reicht auch ein Attest über eingeschränkte Studierfähigkeit durch Hashimoto?
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AW: Krankheitssemester und BAföGverlängerung?
Hallo Arsaneus,
bitte gerne 
Wenn du "nur" ein Attest über eingeschränkte Studierfähigkeit abgibst, könnte es sein, dass es dem Amt zu ungenau ist. Eingeschränkt studierfähig könnte ja theoretisch auch bedeuten, dass man nur eine Stunde am Tag nicht studierfähig ist^^ Kommt auf deren Auslegung an. Theoretisch sollte das Attest schon ausreichen, man beschreibt ja noch genauer, wie man eingeschränkt wurde.
Hast du evtl. noch Atteste über einzelne Tage, an denen du wichtige Vorlesungen verpasst hast? Das hilft auch oft weiter.
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AW: Krankheitssemester und BAföGverlängerung?
Nein. Das ist es ja: Ich habe kein einziges ärztliches Attest. Jedoch einen schriftlichen Befund, dass ich Hashimoto habe.
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AW: Krankheitssemester und BAföGverlängerung?
Ja, dass die Halbwaisenrente nicht verlängert werden kann, hab ich wegen der Altersgrenze fast befürchtet.
Ich bin übrigens die, die Jura studiert ;-) Ich werde wegen dem Ganzen wohl oder übel nächste Woche mal meinen Chef fragen, vielleicht weiß er mehr und kann weiterhelfen, was dann eher die Jurarichtung betrifft, beim Staatsexamen ist das ja alles nochmal anders als bei Bachelor/Master. Aber auf jeden Fall auch schonmal danke für den Tipp, bloß nicht studierunfähig zu schreiben, um nicht das BAföG zurückzahlen zu müssen. Wenn ich nämlich so im Nachhinein jetzt mal überlege, fing das alles schon 2009 an und das würde dann doch ziemlich teuer werden...
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