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Thema: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

  1. #1
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    Beitrag Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Tip für alle Autoimmunerkrankten: es gibt an Schulen und Unis einen sogenannten "Nachteilsausgleich" für chronisch Kranke, wenn der Arzt eine chronische Erkrankung attestiert.

    Hier gibt es einen link zu entsprechenden Beratungsstellen an der Uni, bei Schulen müsste man jeweils direkt nachfragen:

    http://www.zeit.de/studium/uni-leben...um-behinderung

    Viel Glück!

    LG S

  2. #2
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Braunbär
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    NRW-wer Regeln brechen will, soll sie zunächst beherrschen!
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Meines Wissens muss nicht der eigene Arzt die chronische Erkrankung attestieren, sondern die Beeinträchtigung muss allgemeiner Art sein und daher als Behinderung anerkannt sein.
    Mit der amtlichen Bestätigung kann auf ANTRAG der sogenannte Nachteilsausgleich beantragt werden. Dieser besteht aus z.B. längerer Bearbeitungszeit, Verwendung behinderungsspezifischer Hilfsmittel oder ggfs . auch der Möglichkeit, eine Teil der Arbeiten /Prüfungen mündlich statt schriftlich zu absolvieren.

    Wenn man das vorhat, bitte frühzeitig beantragen, damit der Nachteilsausgleich zu den Prüfungen schon einsetzbar ist.

    Gruß
    Braunbär

  3. #3
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Im Bezug auf die Studiengebühren kann ich dazu folgendes sagen:
    Ich habe mich auf Grund der Nachteilsausgleichsregelung von den Studiengebühren befreien lassen. Dazu brauchte ich ein Attest vom Facharzt (war bei mir aber einfach Innere Medizin, also mein Hausarzt). In dem Attest musste wörtlich das Wort "chronische Erkrankung" drinnstehen, und dass dadurch die Studierfährigkeit erheblich erschwert ist (etwas erklärt, welcher Art dies ist, z.B. Konzentration nur kurze Zeit möglich, schnelle Ermüdungs- und Erschöpfbarkeit, überdurchschnittlich viele Pausen und Erholungsphasen).
    Also bei mir hat's geklappt. Leider muss ein solches Attest jedes Semester neu vorgelegt werden. Da hat mein HA irgendwann schon angefangen die Augen zu verdrehen, von wegen mir ginge es ja inzwischen besser und so. Hat's aber dann doch mit neuem Datum wieder ausgedruckt und unterschrieben.
    Wer das vorhat, kann ja auch telefonisch mal Kontakt aufnehmen mit den Damen und Herren in der Abteilung Studiengebühren. Die wissen was drinn stehen muss. Erzählt denen einfach ihr wollt euch informieren welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen sein müssen für so einen Antrag. Ihr wollt einfach mal euch informieren wie die Regelungen sind.
    Für die Prüfungen weiß ich nicht was es da bringt, das habe ich nie versucht. Kann mir aber vorstellen, dass es Fristverlängerungen geben könnte oder mehr Wiederholungsversuche, spätere Nachschreiberegelungen, ....

    LG A

  4. #4
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Hippipilz
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Hallo

    für Schulen in Baden Württemberg gilt diese Verwaltungsvorschrift

    http://www.schule-bw.de/schularten/s.../nachteil.html

    LG Hippi

  5. #5
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Hallo,

    mein Freund hat die Möglichkeit eines solchen Nachteilsausgleich von seiner UNI bekommen wegen einer ADHS Diagnose, die auch als chronische Erkrankung gilt. Der Nachteilsausgleich beinhaltet auch die Möglichkeit Prüfungsbedingungen angemessen an zu passen. Bisher hat er diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen weil er keine "Extrawurst" will und schlägt sich so durch, lediglich für das Bafög hat er schon ein Attest vom Arzt vorlegen müssen weil er die zwichenprüfung nicht rechtzeitig geschafft hat.
    Die UNIs sind in solchen fällen eigentlich recht entgegenkommend und einen Behindertenausweis o. ä. braucht nur, wer auch tatsächlich behindert ist, die chronische Erkrankung steht wieder auf einem anderen Blatt und kann auch vom Hausarzt oder Facharzt Attestiert werden. Wichtig ist nur die Beeinträchtigung durch diese Erkrankung ausführlich zu formulieren, eine Aussage vom Arzt "Herr/Frau hat ... und ist dadurch im Studium beeinträchtigt" reicht nicht aus.

    Was evtl. für den ein oder anderen interessant ist. Wenn man als Student mit 30 Jahren aus dem Studententarif der Krankenkasse geschmissen wird, kann man diesen wohl auch mit einem Attest verlängern lassen, um die zeit die man das Studium auf Grund der Erkrankung verlängern musste. Dazu kann ich aber erst im März genaueres sagen, weil es dann bei meinem Freund nämlich so weit ist und wir mit seiner Versicherung sprechen.

    LG

    Sassy

  6. #6
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Schön, dass es das offensichtlich an den Unis gibt - an Schulen ist das eher nur für schwere chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma, Neurodermitis usw. oder dann eben für Legasthenie, Dyskalkulie und LRS möglich.
    Chronische Erkrankungen wie Hashi - sind zu unbekannt, was den Leidensdruck der Kids betrifft. Leider auch massive länderspezifische Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern - und Bayern kommt da offensichtlich am schlechtesten weg.
    Oh man -

    lg
    Karin

  7. #7
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Hallo,

    könnte man damit auch die Regelstudienzeit verlängern? Also dass man vielleicht 1-2 Semster länger BAföG bekommt?

    lg moritz

  8. #8
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Hallo Moritz,

    wenn dein Arzt dir Attestiert das du chronisch Krank bist, sollte das kein Problem sein. Mein Freund musste ein ausführliches Attest vorlegen in dem die Beeinträchtigung durch die Erkrankung genau benannt wurden und eine Einschätzung wie lange er brauchen wird. Ich glaube man kann bis zu 3 Semester über die Regelstudienzeit verlängern.

    LG

    Sassy

  9. #9
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von cooky2103
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Hi Moritz,

    ja, das geht. Ich hatte auch eine Verlängerung. Bei mir wurde die Diplomarbiet verlängert, zwar wegen einem zertrümmerten Mitelhandknochen, aber der Prof. was ein total netter und wir haben dann so gequatscht und mir eben erzählt dass die Uni Verlängerungen aussprechen muss aufgrund von KRankheiten. EGAL welche! Das it dem BAföG weiss ich nicht, aber ich denke das gliedert sich an die Studienzeit und dürfte wahrschienlich auch nicht so das megag Problem sein.

    Gib mal Bescheid was rauskam

    Alles Gute und viel Glück!!!



    Zitat Zitat von Moritz Beitrag anzeigen
    Hallo,

    könnte man damit auch die Regelstudienzeit verlängern? Also dass man vielleicht 1-2 Semster länger BAföG bekommt?

    lg moritz

  10. #10
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Fila
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    Standard AW: Nachteilsausgleich für chronisch Kranke

    Hallo zusammen!

    Cooky und Sassy, ich glaube, da ist es zu einem Missverständnis gekommen. Vermute ich mal. Zumindest schrieb Moritz schon:
    Zitat Zitat von Moritz Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar selbst Dozent an einer Hochschule - aber ich habe keine Medizin studiert.
    Moritz, möchtest Du das wissen, um chronisch kranke StudentInnen zu unterstützen? Wirkst Du da mit der Vertretung für behinderte StudentInnen Deiner Hochschule zusammen?
    Welche Erfahrung hast Du damit gemacht, wie es chronisch kranken oder behinderten StudentInnen an der Hochschule im Studium geht und wie sich ein Nachteilsausgleich auswirkt?
    Wir mögen beim Vit.D unterschiedlicher Meinung sein, doch wenn Du Dich für chronisch kranke oder behinderte StudentInnen einsetzen willst, das fände ich gut.

    Viele Grüße
    Fila

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