Hallo Conny
es gibt keinen Mehrbedarf für Erwerbsunfähigkeit, denn die Grundsicherung per se steht nur Menschen zu, die nicht arbeiten können. Ansonsten würdest du Leistungen des SGB II - also HartzIV bekommen.
der §30 bzw die 17% Mehrbedarf stehen bereits für dein Merkzeichen G
schau hier
http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/30.html
Abs 1 Satz 2
Der § 23 BSHG (Bundessozialhilfegesetz) regelt den Mehrbedarf insofern, wenn keine andere Regelung zutrifft.
Du erhälst aber Leistungen nach dem SGB 12 (Grundsicherung) und dort ist im § 30 der Mehrbedarf in Höhe von 17 vH geregelt, was daher bei dir angewendet wird.
so würde ich es interpretieren, natürlich kann man aber immer auch Widerspruch einlegen und sich auf den §23 beziehen, du kannst ja nichts verlieren.
Ich habe auch MZ G und seinerzeit den 17% Bedarf zur GRUSI erhalten.
Sheep