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Thema: Versorgungsamt

  1. #1
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    Standard Versorgungsamt

    Hallo,

    kann man wenn man in Widerspruch geht gegen die Schwerbehinderungs GdB auch in eine schlechtere % zurückgestuft werden?

    Die fragen nun bezüglich des widerspruchs bzw. ich soll nachtragen wo ich zut zeit in behandlung bin bei
    Psychoth., lungenfacharzt, neurologe und orthopäde

    nur ich war mal in psychoth aber nur die probestunden ich kam nicht zurecht...
    asthmamedis bekam ich vom notarzt dann vom hausarzt war nie beim lungenf.
    neurologe war ich aber aktuell nicht mehr er konnte nix festestellen meint meine problematik wäre autoimmunbedingt, aber hab kein schreiben.
    orthopäde geht klar da bin ich öfters dsa geht klar.

    weiß nicht was ich da angeben soll wie ich mich verhalten soll

    lg Marina**

  2. #2
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hallo Marina,
    klar kann man auch Zurückgestuft werden.
    1. gibt es Behinderungen, die automatisch (zB. SDentfernung nach Tumor) nach 5 Jahren zurückgestuft werden
    2. denen vom Versorgungsamt fällt nach ein paar Jahren ein, da machen wir mal eine Kontrolluntersuchung (bei mir war es bei einem Gutachter, weil mein steifer Arm nicht mehr behandlungsbedürftig war und ich damit dann nicht mehr bei einem Arzt war. Manchmal reicht auch, wenn der behandelnde Arzt schreibt)
    3. wenn man bei einem Widerspruch nicht die Ärzte hat (so wie bei dir), die einen Widerspruch begründen oder der Gutachter (wird vom Versorgungsamt geauftragt) die Behinderung geringer einschätzt.

    Den Neurologe, der meinte deine problematik wäre autoimmunbedingt, den kanns du nennen aber schreib direkt in den Widerspruch, das der Neurologe eine Weiterbehandlung für sinnlos hielt, da es autoimmunbedingt ist.
    Den HA kannst du auch nennen, das er dich wegen deines Lungenproblems behandelt.
    Und die Psychotherapie hatte auch keinen sinn eben weil es autoimmunbedingt ist.

    und wenn das alles nicht in den Vordruck passt, dann schreibe in den Vordruck "siehe Anlage" oder " siehe Beiblatt" und dann schreibst du auf die Anlage "zu Punkt xy ...."

    Drück dir die Daumen
    Maus
    Geändert von Maus 22 (18.03.10 um 17:21 Uhr) Grund: Wort vergessen Sorry kommt vom Hashi-Hirn

  3. #3
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hi Maus,

    vielen lieben dank für deine hilfreiche Antwort

    lg Marina**

  4. #4
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hallo zusammen,
    nur ein kleiner Tip...
    War 2006 bei einer Neurologin, die aber selbst keine Psychotherapie macht, also Überweisung... etc.
    Bin seitdem bei einer Psychotherapeutin.
    Versorgungsamt hat "chronische Depression" anerkannt.
    Aber.... hier wurde nirgends erwähnt, das diese "chronische Depression" im zusammenhang mit der AI-Hashi steht.
    Ich selbst will dieses Jahr versuchen meine als "normale" SD-UF anerkannte Erkrankung nun durch einen Verschlimmerungsantrag als Chronische AI anerkennen zu lassen.
    Mal sehen, was bei rauskommt.... Muß nur wieder das normale Prozedere wie Arztrennerei usw durchziehen...

    lg susi

  5. #5
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hallo Lucy,

    darf ich fragen, mit welchem GdB deine chron. Depression anerkannt wurde.

    Interessiert mich, da ich heute auch den Änderungsbescheid auf meinen Widerspruch beim Versorgungsamt bekam.

    Depression ist nun als neue Diagnose hinzugekommen. Aber leider haben die mir Einzel GdB Auflistung nicht mitgeliefert, obwohl ich diese im Vorfeld schon mind. 2mal angefordert habe.

    Zumindest hat sich mein Gesamt GdB um 10 erhöht.

    Da aber nicht einfach addiert wird, kann ich mir den Einzel GdB nicht selbst errechnen, indem ich ihn einfach vom Gesamt GdB abziehe.

    Lieben Dank schon mal im Voraus und

    alles Gute.

    Liebe Grüße
    Conny

  6. #6
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hallo Conny,
    ich hatte jahrelang einen GdB von 30 % für meine SD, chron. Polyarthritis, Gallenstein, Epicondilitis etc. also Nerven und Knochen.

    Dann ... auf Grund meines Verschlimmerungsantrages wegen Depressionen auf 40 % raufgesetzt. Mehr habe ich dazu auch nicht bekommen, heute weiß ich "leider"...

    Jedenfalls konnte ich somit nun schon mal die "Gleichstellung" beantragen und habe sie dann auch bekommen.

    Wie o. schon erwähnt will ich jetzt aber noch mal Gas geben.

    Wenn ich einen neuen Bescheid habe, will ich dies mal auch mit Hilfe von außen einen Widerspruch einreichen, aber das ist derzeit noch Zukunftsmusik.

    Vielleicht lohnt es sich ja bei Dir mal den Gedanken eines Widerspruchs durch zu gehen und auch evtl. mit Hilfe einen zu verfassen?

    lg susi

  7. #7
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hey Conny...

    wollte noch ergänzen, dass hier im Forum noch ein Artikel über "Schwerbehinderung" ist.

    In einem Beitrag wird auch eine verlinkung zum Versorgungsamt Berlin angegeben.

    Vielleicht ist er hilfreich für Dich?

    Gruß Susi

  8. #8
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hallo Lucy,

    lieben Dank für deine Antwort.

    Naja, wenigstens hast du die Gleichstellung durchbekommen. Falls du in Arbeit stehst, nützt dir diese ja auch etwas.

    Einen Widerspruch wegen dem Bescheid kann ich nicht schreiben, da das ja schon der Widerspruchsbescheid war.

    Es bliebe mir dann nur noch die Klage.

    Aber in wie weit sich das lohnt ist die Frage.

    Leider hat die Widerspruchstelle des Versorgungsamtes mir mal wieder nicht die Auflistung der Einzel GdBs geschickt, wie ich aber gleich in meinem Widerspruch gefordert habe.

    Als ich nun gestern beim Amt anrief war mal wieder der zuständige Widerspruchssachbearbeiter im Urlaub, nach dem er vorher wochenlang wegen "Krankheit" fehlte.

    Und die Stellvertetung fand im PC nix über die Abänderung, da war noch der Stand von vorher drin. Die war ganz erstaunt, als ich ihr von der Änderung von 80% auf 90% berichtete.

    Das fand ich nun wiederum lustig oder auch nicht.

    Da sie meine Akte nun nicht da hatte und auch nicht wusste, ob sie evtl. wieder in der Registratur oder schon wieder auf dem normalen Versorgungsamt ist, konnte sie auch da nicht hinein schauen.

    Deshalb schlug sie mir vor, am Mo noch mal anzurufen.

    Hm, ich muss halt erst mal wissen, wieviel Gdb ich auf die Depri bekommen habe, da das wiederum für mein anderes "Vorhaben" wichtig ist.

    Davon hängt dann ab, ob es notwendig ist, auf die Deprie mehr Prozente einzuklagen.

    Aber dafür habe ich bereits einen guten Anwalt für Sozialrecht, der mir auch in einer anderen Sache juristisch zur Seite steht.

    Dir alles Gute und auch gute Besserung.

    Liebe Grüße Conny


    Zitat Zitat von Lucy1806 Beitrag anzeigen
    Hallo Conny,
    ich hatte jahrelang einen GdB von 30 % für meine SD, chron. Polyarthritis, Gallenstein, Epicondilitis etc. also Nerven und Knochen.

    Dann ... auf Grund meines Verschlimmerungsantrages wegen Depressionen auf 40 % raufgesetzt. Mehr habe ich dazu auch nicht bekommen, heute weiß ich "leider"...

    Jedenfalls konnte ich somit nun schon mal die "Gleichstellung" beantragen und habe sie dann auch bekommen.

    Wie o. schon erwähnt will ich jetzt aber noch mal Gas geben.

    Wenn ich einen neuen Bescheid habe, will ich dies mal auch mit Hilfe von außen einen Widerspruch einreichen, aber das ist derzeit noch Zukunftsmusik.

    Vielleicht lohnt es sich ja bei Dir mal den Gedanken eines Widerspruchs durch zu gehen und auch evtl. mit Hilfe einen zu verfassen?

    lg susi

  9. #9
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hallo Conny,

    Danke für Deine ausführliche Antwort.

    Aber wenn Du schon einen Anwalt hast, warum reicht er die Klage nicht schon ein, fordert beim Versorgungsamt Akteneinsicht und schreibt die Begründung später? Bzw zieht dann die Klage zurück, falls es sich nach Akteneinsicht nicht lohnt?

    Sorry, bin jetzt wohl doch etwas zu weit gegangen? Ist wohl zu direkt gefragt...?

    Nicht böse sein, ist ne blöde Angewohnheit von mir.

    Ich wünsche Dir für diesen Weg jedenfalls viel Glück und Nerven. Wichtig ist nicht aufzugeben.

    LG und noch schönes Wochenende
    Susi

  10. #10
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Conny2
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    Standard AW: Versorgungsamt

    Hallo Lucy,

    ich schreib dir ne PN.

    Bis dann

    Conny

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