Umfrageergebnis anzeigen: Anerkennung HT als chronische Erkrankung? (Zuzahlungsgrenze 1%)

Teilnehmer
23. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Mein Antrag wurde abgelehnt!

    5 21,74%
  • Mein Antrag wurde ohne größere Probleme bewilligt.

    18 78,26%
  • Mein Antrag wurde erst nach Vorlage d. Schwerbehindertenausweises bewilligt.

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Thema: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

  1. #1
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    Frage Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Hallo,

    mich interessiert, ob es möglich ist allein aufgrund von Hashimoto (und vierteljährlichem Rezept) als chronisch krank eingestuft zu werden?

    Evtl. hat auch jemand einen Tipp, ob es bei bestimmten Krankenkassen einfacher ist diese Befreiung (Zuzahlungsgrenze 1% des Bruttojahresgehalts) auch ohne Schwerbehindertenausweis oder Pflegestufe zu bekommen?

    LG, Elfchen

  2. #2
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    ...
    Geändert von Sabrina23 (09.03.07 um 21:57 Uhr)

  3. #3
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von stängli
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Habs ohne Probleme bekommen.
    Wichtig ist für die Krankenkasse ja eigentlich nur, dass dein Doc dir bescheinigt, dass du wegen der selben Erkrankung seit min. 1 Jahr in Dauerbehandlung bist und dich pro Quartal wenigstens 1 mal vorgestellt hast.

    LG Ina

  4. #4
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von sandi
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Hallo,

    ich bin mir eigentlich sicher, dass man als Hashi chronisch krank ist.

    Es heißt ja, wenn man dauerhaft oder eine bestimmte Zeit eine Arzneimitteltherapie macht, gehört man schon dazu.

    Ich habe das auch zugeschickt bekommen von der KK, aber ich habs nicht ausfüllen lassen, da ich nur allein mit den Euthyrox Pillen NICHT so viel ausgebe, dass ich da wieder was zurück bekomme.

    liebe Grüße
    sandi

  5. #5
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Jetzt hab ich dazu eine blöde Frage...ist vielleicht auch in Ö anders als in D...

    Was bringt so eine Bescheinigung, dass man chronisch krank ist und woher bekommt man das

    DANKE und LG
    Lilli

  6. #6
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Hallo ihr Lieben,

    @Lilli
    In D muss man auf viele Medikamente eine Zuzahlung von mindestens 5 Euro pro Medikament in der Apotheke leisten. Braucht man regelmäßig Medikamente und auch noch andere als Thyroxin/Thybon/Kombi dann kann das ganz schön ins Geld gehen.
    Daher können chronisch kranke Menschen einen Antrag auf die niedrigere Zuzahlungsgrenze von 1% stellen. Für alle anderen gilt eine Grenze von 2% des Bruttoeinkommens.
    Ob es das auch in Ö gibt, weiß ich nicht. Vielleicht fragst Du mal bei Deiner KK nach.

    Zitat Zitat von stängli Beitrag anzeigen
    Wichtig ist für die Krankenkasse ja eigentlich nur, dass dein Doc dir bescheinigt, dass du wegen der selben Erkrankung seit min. 1 Jahr in Dauerbehandlung bist und dich pro Quartal wenigstens 1 mal vorgestellt hast.
    leider scheint das nicht immer so zu sein!

    Mein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bzw. Zuzahlungsgrenze von 1% aufgrund chronischer Erkrankung wurde von der KK (die sich auf den MDK beruft) abgelehnt - auch nach meinem Widerspruch, der sehr detailliert war und genau beschrieben hat, welche Verschlechterungen bei Ausbleiben einer kontinuierlichen Therapie zu erwarten sind.

    Aus der Begründung des MDK: "Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung sind als nicht erfüllt anzusehen." und "....die Voraussetzungen gemäß ... nicht erfüllt, da keine quartalsmäßige Bahandlung wegen derselben Erkrankung erforderlich ist.

    Man hat sich dabei auf die Arztberichte meines NUK´s bezogen, bei dem ich jedoch jedes Quartal wegen eines Rezepts und fast genauso häufig wegen einer Kontrolle war. Aber im Arztbrief stand eben immer: "....halte, Beschwerdefreiheit vorausgesetzt, eine Kontrolluntersuchung in 6 Monaten für ausreichend."

    Mir kommt es so vor als wolle der MDK die Kosten "im Rahmen" halten und lehnt daher viele Chroniker (erst einmal) ab.

    LG, Elfchen

  7. #7
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    Standard @Stefanie

    Danke Stefanie.
    Leider glaube ich nicht daran, dass der MDK seine Meinung ändert.
    Wahrscheinlich müsste ich (da ich nun schon widersprochen hatte) Klage einreichen. Jedoch kann ich das Risiko einer Ablehnung im Moment nicht eingehen.

  8. #8
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Ich hatte auch keine Probleme bei der KK.Im Januar flog die SD komplett raus weil sie unter das Brustbein wuchs,bin im Februar zur KK ,bekam dort den Papierkram in die Hand gedrückt mit den Worten mein HA müsse entscheiden ob chronisch krank oder schwer chronisch krank.

    Das war es auch schon

    LG Caro

  9. #9
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Zitat Zitat von Stefanie311 Beitrag anzeigen
    Viel Erfolg und versuche es OHNE MDK sondern mit dem erneuten Attest / Bescheinigung nochmals erst bei der GKV.
    Würde ich ja gerne - aber meine KK trifft ihre Entscheidung nicht allein, sondern trifft sie erst auf Grundlage des MDK.

  10. #10
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    Standard AW: Anerkennung HT als chronische Erkrankung ja/nein?

    Hallo Elfchen,

    Zitat Zitat von Elfchen Beitrag anzeigen
    Man hat sich dabei auf die Arztberichte meines NUK´s bezogen, bei dem ich jedoch jedes Quartal wegen eines Rezepts und fast genauso häufig wegen einer Kontrolle war. Aber im Arztbrief stand eben immer: "....halte, Beschwerdefreiheit vorausgesetzt, eine Kontrolluntersuchung in 6 Monaten für ausreichend."
    da ist eindeutig dein Arzt daran schuld, das du einen ablehenden Bescheid bekommen hast. Was soll die Krankenkasse denn da machen. Ihr sind nach solch einer Aussage die Hände gebunden.

    Auszug aus der Zuzahungsbefreiung meiner KK:

    Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie ein volles Zeitjahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde.
    Zusätzlich müssen eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

    Es ist ein kontinuierliche medizinische Versorgung (z.B. Arzneimitteltherapie ect. ) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine
    1. lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
    2. eine Verminderung der Lebenserwartung oder
    3. eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebenqualität

    aufgrund der Erkrankung zu erwarten ist.

    Diese Kriterien (hier nur ein Auszug) sind für jede Krankenkasse gleich und bindend.

    LG Steffi

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