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Thema: Arzt will Befunde nich kopieren wg. Datenschutz???

  1. #1
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    Standard Arzt will Befunde nich kopieren wg. Datenschutz???

    Hallo Leute,

    ich nochmal. Hab da gerade einen Thread (oder wie das heisst) gelesen wo es um Herausgabe der Werte am telefon ging...

    da fällt mir ein, als ich vorgestern die neuen Blutwerte vom Arzt, bzw. Arzthelferin, kopiert haben wollte, fragte diese wofür ich das brauche und ich sagte:" zum einen für endo-termin nächste woche und ich wolle die befunde haben für mich, zum wissen, einfach so. sind ja meine befunde."
    da sagt die doch glatt das es damit gar nix zu tun hat, das befunde, auch die eigenen wegen datenschutz niemals nicht rausgegeben werden!!! Jetzt eben ausnahmsweise fürn endo. wollte dann die letzten werte auch kopiert, sagt sie nein. ... einfach so nein.... habe dann heimlich abgeschrieben während ich im zimmer auf doc gewartet habe...

    nun frage: das ist doch MEINE karteikarte. wo gibs n da datenschutz bei eigenen daten??? warum darf ich da nich reingucken? wenn ich die werte (die alten) ja eh schon kenne... die neuen könnt ich ja noch verstehen. MUSS der arzt bzw. -helferin mir das nicht alles kopieren wenn ich das will??? Wie gesagt is ja MEINS... Würd ja auch bezahlen fürs kopieren, hab ich auch gesagt. aber die sagt einfach NEIN... basta! Gibs da nich nen Paragraphen den ich der bzw. denen das nächste Mal um die Ohren hauen kann??? Mag die eh nich... ;-)

    danke + gruss vicky

    p.s. zieh eh bald weg und such dann anderen arzt. der muss dann "einstellungstest" machen. ... (Kenn sie sich mit hashi aus. Kopieren sie befunde? etc...)

  2. #2
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    Standard

    hallo bärchen

    kenne leider keinen paragraphen auf den du dich berufen könntest.
    dennoch denke ich nicht, dass die dame recht hat mit dem was sie da behauptet.
    mir hat bisher noch keine sprechstundenhilfe meinen wunsch abgelehnt meine eigenen werte haben zu wollen. manche neben kopiergeld, manche nicht. manche sind freundlich, manche nicht. aber mit datenschutz hat das sicher nichts zu tun, sondern nur mit bequemlichkeit und schikane.

    lg, elfchen

  3. #3
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    Standard

    Zitat Zitat von Hashi-Bärchen
    nun frage: das ist doch MEINE karteikarte. wo gibs n da datenschutz bei eigenen daten???
    Tja, öfter mal was Neues !??

    Selbstverstaendlich gibt es ein Einsichtsrecht !
    Maximal müßtest du nachweisen, daß DU auch wirklich DU bist ...

    Patienten-Infos

    Zitat:
    8. Kann der Patient in die Behandlungsunterlagen einsehen?
    Der Patient hat das Recht, die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen einzusehen und auf seine Kosten Kopien oder Ausdrucke von den Unterlagen fertigen zu lassen. Der Patient kann eine Person seines Vertrauens mit der Einsichtnahme beauftragen. Der Anspruch auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand des Patienten (z.B. naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde, Ergebnisse von Laboruntersuchungen sowie von Untersuchungen am Patienten wie EKG, Röntgenbilder usw.) und die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Behandlung (z.B. Angaben über verabreichte oder verordnete Arzneimittel, Operationsberichte, Arztbriefe und dgl.). Das Einsichtsrecht erstreckt sich nicht auf Aufzeichnungen, die subjektive Einschätzungen und Eindrücke des Arztes betreffen. Weitere Einschränkungen des Einsichtsrechts können bestehen im Bereich der psychiatrischen Behandlung und wenn Rechte anderer in die Behandlung einbezogener Personen (z.B. Angehörige, Freunde) berührt werden.

    Viele Grüße
    Gaby

  4. #4
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Ingma
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    Standard

    Da erzählt mal wieder jemand Quatsch mit Soße! Natürlich darfst Du Einsicht nehmen. Ich kann mit folgenden links weiterhelfen:
    http://www.medinfo.de/index.asp?r=11...er+Krankenakte
    http://www.impfschutzverband.de/z-ph...ml?f=3&i=1&t=1
    http://www.aok.de/bund/tools/ges_wis...lagen.php?sid=

    Folgendes Bundesrecht gilt:
    - § 810 BGB
    - dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 (NJW 1983, S. 328ff)

    Es gibt aber auch länderspezifische Regelungen. Wende Dich vielleicht an Deine Krankenkasse, die können Dir garantiert weiterhelfen

    lg Ingma

  5. #5
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    Standard

    danke ingma für die links!
    und jetzt weiß ich auch endlich mal den dazugehörigen paragraphen, falls ich auch mal schwierigkeiten haben sollte - man kann nie wissen.

  6. #6
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    Hi,

    hab jetzt auch noch was gefunden durch Zufall:

    § 809 BGB
    Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.

    § 810 BGB
    Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremden Besitze befindliche Urkunde einzusehen, kann vom Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem (des Patienten, Anm. d. Verf.) Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen (des Arztes, Anm. d. Verf.) bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist...

    § 811 BGB
    (1) Die Vorlegung hat ... an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wen ein wichtiger Grund vorliegt.

    (2) Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis ihm der andere Teil die Kosten vorschießt und wegen der Gefahr Sicherheit leistet.

    So hat bereits 1984 das Oberlandesgericht in Hamburg entschieden:
    "Der Patient hat ein Recht, von dem Arzt zu verlangen, ihm Kopien der über ihn angelegten Krankenunterlagen gegen Kostenerstattung herauszugeben, so weit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen betreffen."(OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.1984 - 1 W 39/84)

    Auch Paragraf 60 des Arztrechtes gestattet dem Patienten dieses Recht auf Einsicht und Anfertigung einer Kopie.


    gefunden bei: http://www.br-online.de/daserste/rat...010915_4.shtml

    vielleicht braucht das ausser mir noch wer. darf man einfach was so hier hinstellen??? wenn nicht dann entschuldige ich mich ganz doll...

    gruss vicky

  7. #7
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Michael D'Angelo
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    Standard Auch Arzthelferinnen labern sehr öft dummes Zeugs!

    hallo Hashi-Bärchen Vicky!!

    Du schreibst:

    Es haben ja schon sehr viele das Richtige geschrieben: Man bekommt seine Daten kopierte, ggf gegen die Kostenerstattung.


    da fällt mir ein, als ich vorgestern die neuen Blutwerte vom Arzt, bzw. Arzthelferin, kopiert haben wollte, fragte diese wofür ich das brauche und ich sagte:" zum einen für endo-termin nächste woche und ich wolle die befunde haben für mich, zum wissen, einfach so. sind ja meine befunde."
    da sagt die doch glatt das es damit gar nix zu tun hat, das befunde, auch die eigenen wegen datenschutz niemals nicht rausgegeben werden!!!

    => Ziemlich dummes Geschwätz! Die Helferin hat schlicht und einfach keine Ahnung! Der Datenschutz ist nur für Fremde gedacht, nicht für die eigenen Person. Er hat kein Recht, der er alleine die Daten einsehen darf!!


    Jetzt eben ausnahmsweise fürn endo. wollte dann die letzten werte auch kopiert, sagt sie nein. ... einfach so nein.... habe dann heimlich abgeschrieben während ich im zimmer auf doc gewartet habe...

    => Bitte sag dieser Arzthelferin das nächste Mal, daß sie Leute nicht so dumm anlabern soll und sich doch genau erkundigen soll, bevor sie dem Paitenten die eigene Einsicht in seine Daten verweigert. Das ist nämlich eine persönliche Rechtsverletzung an Deinen Daten, wenn sie nicht einsichtig sind.

    nun frage: das ist doch MEINE karteikarte. wo gibs n da datenschutz bei eigenen daten??? warum darf ich da nich reingucken?

    => Dummes Gelabere!!!

    Liebe Grüße

    Michael D'Angelo

  8. #8
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    Standard Hallo Bärchen

    Zum Glück bekomme ich meine Werte immer anstandslos. Mein DOc fragt mich jedes mal, wenn frisch BE gemacht wurde, ob ich mir schon Kopien habe geben lassen. Er findet das nämlich vollkommen richtig. Also,dass man für sich zu Hause seine eigenene Unterlagen hat. DAfür brauche ich auch nichts zu bezahlen. Im gegensatz dazu, will er aber auch Kopien von Ärzten haben, (Befunde/ Untersuchungen) die ich mir gerade von allen möglichen Ärtzen hole. Er fragt mich dann immer, ob er davon denn auch eine Kopie haben kann. Bin erst seit kurzem bei ihm, deshalb hat er noch nicht alle meine Befunde. Montag will ich mir die nächsten Befunde über Rheuma holen, von meinem alten Hausarzt. Wenn ich da mal nicht wie eine Löwin drum kämpfen muss.
    Ansonsten beauftrage ich meinen neuen DOC damit, und er macht das sicherlich und dann bekomme ich von IHM freiwillig diese Unterlagen. DA gehen ich auf jeden fall mal von aus.

    @ Cora macht er doch sicherlich, oder?????

    LG
    Jeany

  9. #9
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    Standard

    Und tatsächlich kommt es vor, dass sich Ärzte sogar auf Herausgabe verklagen lassen (da ist dann meist noch was anderes im Busch). Und das Hübsche an den Fällen ist dann, dass diese Klagen regelmäßig nicht im Regelungsbereich ihres Vertrages mit ihrem Versicherer enthalten sind. Da können sie nicht einmal die Arbeit und den Ärger an den Mitarbeiter der Versicherung weitergeben. Eine Freundin von mir arbeitet als Juristin bei einer Versicherung im Bereich Arzthaftungsrecht. Das ist echt klasse, wenn die anfängt zu erzählen. Was die Damen und Herren Ärzte so alles als rechtens ansehen, ist wirklich unglaublich (allerdings gibt es auch ein paar ganz unglaubliche Patienten bzw. Patientenanwälte).


    Also nachhaken und sich nicht unterkriegen lassen.

    LG Apjunseno
    Geändert von apjunseno (10.12.05 um 17:01 Uhr)

  10. #10
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    da kannsch auch en lied von singen..mein alter hausarzt hat mir die kopien sogar ohne kostenerstattung gemacht :D
    mein neuer naja..die werte lass ich mir meist am tel durchgeben...letztens meinte er aber er lässt mirbefunde kopiern für de internist zu dem er mich geschickt hat..die arzthelferin guggt mich dabei voll motzig an und meint so "is des für nen annere arzt" ich dann so "ja auch..ich hab meine werte auch ganz gern vollständig daheim dass ich nen überblick hab"..also das die mich net gefressen hat is gerad alles...
    un wie schon mehrfach gesagt => datenschutz gilt bei dritten..allerdings halten sich da auch viele net dran..mein chef hat Zb auch auskunft über mich von meinem psychodoc bekommen und das nich nur ein mal..
    und wenn de arzt sich echt weigert kann man über de anwalt akteneinsicht einklagen (aber ich denk das arzt-patienten-verhältnis sollte doch so gut sein dass sowas nich nötig wird)

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