PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mein Reha-Antrag - eine unendliche Geschichte



Baerchen
15.09.11, 13:55
Hallo,

ich weiß nicht, ob man lachen oder heulen soll. Ein erneuter Bescheid der Rentenversicherung liegt nun vor (nach Widerspruch durch den VDK).
Die RV schreibt:

"Der beantragten Umstellung kann auch nach erneuter Prüfung nicht entsprochen werden. Eine Hashimotothyreoiditis stellt keine Indikation für medizinische Leistungen zur Rehabilitation dar. Diese ist endokrinologisch zu beobachten und im fortgeschrittenem Zustand ist die Substitution mit Schilddrüsenhormonen durchzuführen. Aufgrund Hashimotothyreoiditis werden keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vom RV-Träger bewilligt.

Sofern aufgrund des festgestellten Burn Out Syndroms eine Durchführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewünscht werden, muss der erteilte Bewilligungsbescheid vom 22.06.2010 aufgehoben werden."

Mein Kommentar dazu:
Es wurde ein Reha-Antrag aufgrund von Weichteilrheuma und der damit verbundenen psychischen Probleme gestellt.
Die Klinik in Bad Gandersheim lehnte eine Aufnahme aufgrund der bestehenden Hashimoto-Thyreoiditis ab, da keine jodsalzfreie Kost angeboten werden kann.

LG Baerchen

Hier noch ein früherer Beitrag.
http://www.ht-mb.de/forum/showthread.php?1159999-Laut-RV-ist-eine-jodsalzfreie-Ernährung-bei-HT-nicht-erforderlich!/page6

c.schnuffelblau
15.09.11, 14:24
Hi Bärchen,

Die Klinik in Bad Gandersheim lehnte eine Aufnahme aufgrund der bestehenden Hashimoto-Thyreoiditis ab, da keine jodsalzfreie Kost angeboten werden kann.

Aber dann hast Du da sicher gewollt, daß Du jodfreies Salz bekommst?
Ist das wirklich nötig bei Dir? Is ja schade,w enn daran die REHA scheitert.

Ich frage nur, weil hier so viele denken, daß man kein Jod zu sich nehmen darf, die meisten aber damit keine Probleme haben.
LG, Christiane


LG Baerchen

Hier noch ein früherer Beitrag.
http://www.ht-mb.de/forum/showthread.php?1159999-Laut-RV-ist-eine-jodsalzfreie-Ernährung-bei-HT-nicht-erforderlich!/page6[/QUOTE]

Braunbär
15.09.11, 19:50
Hallo Baerchen,

ich bilde mir ein, zu verstehen , was dich so empört.

Und natürlich wirkt es wie eine Frechheit, eine dringend benötigte Rehamaßnahme so lapidar abzuschmettern.

Andererseits ist die (fortlaufend notwendige) Behandlung einer autoimmunen Schilddrüsen-Erkrankung nicht Leistungsgebiet der Reha-Kostenträger.
Wenn du also eine Reha möchtest, dann sollte sich die Indikation dafür auch mit den möglichen Indikationen der Kostenträger decken !

Nur weil jemand so nett oder so bedürftig ist, wird noch keine Maßnahme, die ja einige hundert Euro kostet, bewilligt.
Es müssen die vom Kostenträger und im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei einer Hashi-Schilddrüse wird nicht erwartet, dass sie sich fulminant aufgrund einer Rehamaßnahme bessert. Das wird eher bei einer chronischen Erschöpfung bzw. Depression am Ende einer chronischen Erschöpfung erwartet. Auch häufige Infekte oder Bewegungseinschränkungen oder chronische Schmerzen (Weichteilrheuma las ich oben ..?) würden die Notwendigkeit einer Rehamaßnahme deutlich machen.

Die Reha würde dann wegen dieser Störungen bewilligt.
Ob sie tatsächlich im Fokus der späteren Behandlung stehen, ist eine andere Sache.

Hoffentlich gelingt es dir noch, das Ganze aufzudröseln. Wenn man eine Reha nötig hat, sollte man sie auch durchführen können (und falls sie das Richtige für einen ist, c.schnuffelblau !!).
Ich wünsche dir den dazu passenden Erfolg !
Braunbär

Baerchen
17.09.11, 12:48
Hallo Braunbär,

vielen Dank für deine immer fundierten Ratschläge.

Was mich so sehr an der ganzen Sache ärgert.
Es müsste doch für die RV möglich sein eine Klinik zu benennen, die mehrere Krankheiten berücksichtigt bzw. behandelt.
Hier im Forum haben einige eine Reha-Maßnahme in solchen Kliniken erhalten. In mehreren Telefonaten mit der RV habe ich die Kliniken namentlich benannt. Mir wurde die Auskunft erteilt, dass ich keine Klinik vorschlagen dürfte. Wofür gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht?

Es müsste doch beispielsweise für einen Diabetiker, der auch noch eine Herzerkrankung hat, eine Reha-Maßnahme in einer Klinik bewilligt werden, die auch eine Diabetikerkost anbietet. Was nützt es diesem Patienten, wenn er auf seine Herzerkrankung hin behandelt wird, im Gegenzug aber Normalkost erhält. Er wird wohl die vier Wochen in der Reha nicht ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen überstehen.

Ich werde die Angelegenheit jetzt nicht mehr weiter verfolgen.

LG Baerchen

Braunbär
18.09.11, 15:04
Hei,
dass die Kliniken, die dir genannt wurden, sich so schwer damit tun, deinen gewiss nicht ungewöhnlichen Bedürfnissen entgegen zu kommen, kann ich auch nur schlecht nachvollziehen.
Die Häuser, die du willst, sollst du nicht haben, und die, die du haben sollst, willst du nicht nehmen - dass man da mit der RV nicht handelseins werden kann, ist schlichtweg enttäuschend. Wenn du Nein sagst, wird es möglicherweise noch so interpretiert, dass du eine Reha gar nicht wirklich nötig gehabt hättest...
Also alles sehr unbefriedigend.
Kann gut verstehen, wenn du die Faxen dicke hast und jetzt allen Reha-Maßnahmen absagst. Irgendwann hat man keine Lust und keine Energie mehr ! Trotzdem schade !

Was das Wahlrecht/Wuschrecht betrifft, gilt es für die Behandlung beim niedergelassenen (Vertrags-, Kassen-)Arzt.
Ob das auch für Rehamaßnahmen gilt (anderer Kostenträger), weiß ich nicht. Also zwingen könn'se dich nicht, aber ein bisschen Bewegung auf der Klinikseite wäre doch sehr schön gewesen.......du musst aber auch daran denken, dass es sehr viele unentschlossene, uneinsichtige Leutchen gibt, die so heftig rumagieren, dass ihre Hausärzte aus lauter Not eine Reha-Maßnahme anregen. Für diese Gruppe wäre es fatal, wenn sie dann auch noch lange die Klinik aussuchen dürften.

Aber dass die Versicherten so wenig Mitspracherechte haben, finde ich traurig.....
Trozdem gute Verbesserung,
Braunbär

P.S. Reha-Berater bei deiner RV vorhanden ? Schon angesprochen ?

Baerchen
18.09.11, 17:11
§ 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.
(2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können. Für die Beurteilung der Wirksamkeit stellen die Leistungsberechtigten dem Rehabilitationsträger geeignete Unterlagen zur Verfügung. Der Rehabilitationsträger begründet durch Bescheid, wenn er den Wünschen des Leistungsberechtigten nach den Absätzen 1 und 2 nicht entspricht.
(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.
(4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.

Braunbär
19.09.11, 21:16
@ c. schnuffelblau : den von baerchen zitierten § 9 würde ich mir rahmen und über's Bett hängen. Dann auswendig lernen und bei Bedarf daraus gewissen Leuten vortragen !!!

Danke, baerchen ! Gibt's diesen Auszug aus dem SGB IX hier im Unterforum oder sonstwo schon im Lexikon ?! Kann man immer wieder brauchen....


LG,Braunbär

Baerchen
22.09.11, 13:53
Den § 9 SGB IX kann man inzwischen im Lexikon unter # finden.

LG Baerchen