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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung, wg neuen Job



steffi10568
14.08.11, 09:08
Hallo,

da ich ja nun Bewerbungen schreiben muss (wegen Krankheit brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen:mad:), habe ich da mal Fragen:
Ich habe den Schwerbehindertenausweis mit 50%.
Muss ich das in der Bewerbung schon angeben oder erst beim pers. Gespräch?
Muss ich denen sagen warum ich disesen habe???

Lg Steffi

Maraya
14.08.11, 11:35
Hallo Steffi,

ich hatte letztes Jahr vor meinen Bewerbungen so einen Kurs (war nicht vom Arbeitsamt, sondern irgendwer externes, die mit denen zusammen gearbeitet haben und deutlich mehr Ahnung hatten als die vom Arbeitsamt), da wurde das auch besprochen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich das so richtig behalten habe, da es mich ja nicht betroffen hat.

Also, ich meine das war so: Du musst deine Krankheit nennen, wenn sie dich in deiner Arbeit beeinflusst/beeinflussen kann. Also z.B. muss ein Epileptiker seinem Arbeitgeber sagen, dass er epileptische Anfälle erleiden kann. Wenn dich deine Krankheit im Beruf nicht weiter belastet, geht sie deinen Arbeitgeber nichts an (so z.B. bei mir: Ich habe Hashimoto, aber ich kann mich soweit zusammenreißen, dass ich bei der Arbeit voll da bin). Wenn du deine Krankheit nennen musst, dann reicht das auch im Vorstellungsgespräch; es muss nur vor Vertragsschluss sein.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und es stimmt so, was ich behalten habe...

Lieben Gruß und viel Erfolg bei den Bewerbungen,
Maraya

stuppsi
14.08.11, 12:55
Soweit ich weiß kannst du doch bei einem Schwerbehinderungsgrad von 50 % gleichgestellt werden. Dann interessiert das den Arbeitgeber schon. Er würde dich sogar bevorzugt einstellen. Bei vielen Stellenausschreibungen steht das auch gleich dabei.

Zuversichtliche
15.08.11, 13:05
Auch wenn es in vielen Stellenbeschreibungen dabei steht, dann heißt es noch nicht wirklich, dass sie jemand mit einer Schwerbehinderung tatsächlich bevorzugt einstellen. Denn hier ist auch noch zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber bei eiiner Schwerbehinderung einen erhöhten Kündigungsschutz beachten muss.
Der Arbeitgeber wird zwar nie sagen, dass er wegen der Schwerbehinderung einen nicht einstellt, aber viele werten es (in einem Bewerbungsschreiben) auch negativ.
Dass es trotzdem in den Stellenausschreibungen steht, liegt oft daran, dass das Unternehmen "zu wenig" Schwerbehinderte angestellt hat. Außerdem möchte das Unternehmen nach aussen auch "gut" und "sozial engagiert" dastehen. Die Realität sieht leider oft anders aus.

Ich würde es also nicht in das Schreiben aufnehmen. Überzeuge durch Deine Person und erwähne es dann im Bewerbungsgespräch. Dann ist es für den Arbeitgeber auch nicht mehr so "dramatisch".

steffi10568
15.08.11, 16:05
Vielen Dank für Eure Antworten.

Lg Steffi

stuppsi
15.08.11, 20:33
Also es ist doch für den Arbeitgeber von Vorteil einen Schwerbehinderten einzustellen.
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigt, muss er für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zahlen. Mit dieser Abgabe sollen anderweitig Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen finanziert werden. Ein individueller Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags, ein Einstellungsanspruch also, ist aber gesetzlich nicht vorgesehen, sondern ausdrücklich ausgeschlossen.

Fragerecht bei Einstellung – Offenbarung einer Schwerbehinderung [Bearbeiten]
Schau mal bei Wikipedia nach.